Der Hinterlegungsservice

Zur sicheren Hinterlegung deiner Dokumente bietet der GCCL in Form des GCCL-Card-Systems eines unabhängigen Hinterlegungsservice.
Die dazugehörige Karte ist der Nachweis der Hinterlegung deiner wichtigsten Dokumente.

Die Hinterlegungskarte

Die Hinterlegungskarte – auch GCCL-Card genannt – hat eine Rechtsbelehrung, die sich auf die Lebenderklärung bezieht. Der Mensch ist gemäß gültiger Gesetze nicht sachverwaltbar.

Vorderseite
Rückseite

Es kann und darf nur die juristische und/oder die natürliche Person, durch Behörden, Gerichte, Polizei und weitere Institutionen, sachverwaltet werden. Der Inhaber leugnet nicht, dass unter gewissen Umständen die Person vor Gericht geladen werden kann. Er leugnet auch nicht, dass der Mensch, der für einen Schaden oder Verlust – der durch ihn geleistet wurde – in der privaten unlimitierten Haftung ist. Der Mensch ist gemäß der Prinzipien der Heiligen Schrift verpflichtet, den Schaden den er an einem anderen Menschen, an der Natur und an einem anderen Lebewesen verursacht, auszugleichen

Die GCCL-Card ist auch der Beweis, dass der Inhaber dieser Card seine Dokumente beim GCCL öffentlich hinterlegt hat.

Das Card-System

Zu der Hinterlegung der Dokumente ist die Beantragung der GCCL-Card beim GCCL-Card-Team erforderlich. Neben dem Sicherheitsaspekt vereinfacht diese auch den Umgang mit den Dokumenten im Alltag. Die Bedingungen zur Erlangung der GCCL-Card sind in den zugehörigen Handlungsbedingungen der GCCL-Card (HBG) genau erklärt.