„(Mensch-)Sein oder Nicht-Sein: Das ist hier die Frage.“
Die Willenserklärung
Die Willenserklärung ist: im Zusammenhang mit der Patientenverfügung, die allgemeine Bekundung der Wünsche und Vorsätze, in Verbindung mit den garantierten Rechten.
Sie bezieht sich auf den genannten Menschen und nicht auf irgendein Ich, um Debatten, Interpretationen und Streitereien auszuschließen.
Jegliche Verhandlungen, die man uns im Zuge der Erklärungen aufdrücken möchte, müssen damit in der Substanz abgehandelt werden und können unter keinen Umständen als Privatverhandlungen der BAR abgetan werden.