Die Vorsorgevollmacht

Gib Die Vorsorgevollmacht ist ausschließlich und ausnahmslos dann anzuwenden, wenn der Mensch unfähig ist, die Entscheidung für sich selbst zu leisten und mitzuteilen und/oder nach seinem Ableben. In der Vorsorgevollmacht sind die Befugnisse der Bevollmächtigten benannt.hier deine Überschrift ein